Schlagwort: Medizinisches

Betreuungsrecht II: Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung hält Ihre Wünsche und Forderungen an eine medizinische Behandlung fest. Sie tritt in Kraft, falls Sie Ihre Wünsche nicht mehr eigenständig mitteilen können. Das kann bei Demenz, Unfällen mit schwerwiegenden Folgen, oder einer fortgeschrittenen Erkrankung der Fall sein. Eine Patientenverfügung richtet sich vorwiegend an die behandelnden Ärzte und das Behandlungsteam. Aber auch Ihren Angehörigen wird damit die Entscheidung erleichtert.

Notfalldose

Eine Notfalldose ist eine kleine weiße Plastikdose mit grünem Aufdruck. Sie enthält wichtige Informationen für einen Notfall. Auf dem Infoblatt sind unter anderem Krankheiten, Medikamente und Kontaktdaten von Angehörigen vermerkt. Die Dose wird in der Kühlschranktür aufbewahrt und kann schnell vom Rettungsdienst gefunden werden. Ein Aufkleber an der Wohnungstür weist auf den Besitz einer Notfalldose hin.