Schlagwort: Rechtliches

Betreuungsrecht III: Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung ist ein Dokument, in dem Sie festlegen, wer Ihr Betreuer werden soll. Der Betreuer wird in Notfällen vom Betreuungsgericht eingesetzt. Dies tritt ein, falls Sie nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen oder eigenständig Entscheidungen zu treffen und keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Das kann nach einem schwerwiegenden Unfall oder durch Erkrankungen passieren. Das Betreuungsgericht berücksichtigt die in der Betreuungsverfügung genannten Wünsche. Es hat auch die Aufgabe, den Betreuer zu kontrollieren.

Betreuungsrecht II: Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung hält Ihre Wünsche und Forderungen an eine medizinische Behandlung fest. Sie tritt in Kraft, falls Sie Ihre Wünsche nicht mehr eigenständig mitteilen können. Das kann bei Demenz, Unfällen mit schwerwiegenden Folgen, oder einer fortgeschrittenen Erkrankung der Fall sein. Eine Patientenverfügung richtet sich vorwiegend an die behandelnden Ärzte und das Behandlungsteam. Aber auch Ihren Angehörigen wird damit die Entscheidung erleichtert.

Betreuungsrecht I: Vorsorgevollmacht

Mit einer Vollmacht lassen sich nach dem deutschen Recht ein/mehrere Vertreter bestimmen, der/die im Falle einer Notsituation entsprechend Ihrem Willen handeln soll/sollen. Der Bevollmächtigte wird somit zum Vertreter Ihres Willens, auch in Rechtsgeschäften. Vorraussetzung für die Wirksamkeit einer Vollmacht, wie bei allen erteilten Vertretungsmachten, ist die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers [2, 3].

Notfalldose

Eine Notfalldose ist eine kleine weiße Plastikdose mit grünem Aufdruck. Sie enthält wichtige Informationen für einen Notfall. Auf dem Infoblatt sind unter anderem Krankheiten, Medikamente und Kontaktdaten von Angehörigen vermerkt. Die Dose wird in der Kühlschranktür aufbewahrt und kann schnell vom Rettungsdienst gefunden werden. Ein Aufkleber an der Wohnungstür weist auf den Besitz einer Notfalldose hin.