Klärungen, wenn das eigene Sterben absehbar wird

In einer Befragung aus dem Jahr 2018 zur Auseinandersetzung mit der Eigenen Endlichkeit wurde auch die Frage gestellt, was geklärt sein sollte, wenn das eigene Sterben absehbar geworden ist?

Als Ergebnis zeigte sich, dass es ganz lebensnahe und praktische Dinge sind, wie insbesondere Klärung zum Erbe, die materiellen aber auch sozialen Versorgungen der Hinterbliebenen, Regelungen, die hin zum zeitlichen Ablauf der Trauerfeier deren Gäste, Musik und Örtlichkeit betreffen. Die verschiedensten Antworten wie ein „roter Faden“ durchziehend die Bereitschaft und das Zeil abschließender Klärungen zwischenmenschlicher Beziehungen.

Dem Gro der Befragten geht es darum, die zurückbleibenden Angehörigen möglichst zu entlasten, diesen keine weiteren Sorgen zu machen, zusätzliche Aufgaben zurückzulassen. Diese sollen nach dem eigenen Ableben, möglichst keine Entscheidungen allein fällen, die gemeinsam hätten geklärt werden können. Auch dies reichen die Ausführungen hin bis zu konkreten Abstimmungen, wer persönliche Gegenstände erhalten soll, was mit dem Garten geschehen, wie die Trauerfeier stattfinden soll. Einige Antworten lassen es indirekt erkennen andere benennen explizit, dass sie Streit unter den Hinterbliebenen erwarten und hoffen dies durch klare Regelungen vermeiden zu können.

Eine größere Gruppe der Befragten äußert Bedenken ob ihre Wünsche letztlich berücksichtigt werden. Das Vertrauen, gerade in Bezug auf die Einhaltungen von Regelungen der Patientenverfügungen, ist in der Gesamtgruppe keinesfalls uneingeschränkt vorhanden.

Einige (wenige) Nennungen thematisieren auch den digitalen Nachlass und wie dieser geklärt werden sollte. Darüber hinaus gibt es einzelne Bemerkungen in der Richtung, dass man gerne positiv erinnert werden möchte oder dass es schon schön wäre, wenn das Lebenswerk erhalten bliebe bzw. fortgesetzt werden könnte.