Studie 2010 / Offene Frage: “Was sollte Ihrer Meinung nach geklärt sein, wenn das eigene Sterben absehbar ist?”

Diese offene Frage richteten wir an alle Teilnehmer/-innen der Befragung zur „Eigenen Endlichkeit“, die im Jahr 2020 durchgeführt wurde. Von insgesamt 1493 Personen die in die Auswertung der Untersuchung kamen, hatten 1021 die Möglichkeit genutzt, ihren Kommentar im Freitextfeld zu formulieren.

Insgesamt entstand eine – eindrucksvolle und umfassende – Sammlung über 60 Seiten, mit z.T. sehr persönlichen z.T. auch allgemeineren Reflektionen. Um sich dem umfassenden Antwortenpool zu nähern, wurden diese in Gruppen kategorisiert.  

  1. Praktisches: Umgang mit dem Erbe, Bestattungskosten, Versorgung der Angehörigen
  2. Durchführung der Bestattung bzw. Trauerfeier
  3. Zwischenmenschliche Klärungen und friedvoller Abschied
  4. Mit sich / mit Gott „ins Reine kommen“
  5. Nichts: Eigene Auflösung
  6. Patientenverfügung und weitergehende Regelungen (Wo und wie möchte ich sterben)
  7. Wohlergehen Nachfahren
  8. Organ- / Körperspende klären

Tabelle 1: Antworthäufigkeiten (Mehrfachantwort möglich)

  
Anzahl Nennungen%
Praktisches (Erbe, Bestattungskosten) – auch: Versorgung Angeh.67566.1%
Bestattung/ Trauerfeier36836.0%
Zwischenmenschl. klären / friedvoller Abschied35935.2%
ins Reine kommen (selbst / mit Gott)817.9%
Eigene Auflösung111.1%
Pat-Verfg. u. weitergehende Regelungen (Wo möchte ich sterben, selbstbestimmtes Sterben)39438.6%
psychisches Wohlergehen Nachfahren525.1%
Organ- / Körperspende klären535.2%
(Haus-)tiere191.9%

Abb.: Antworthäufigkeiten (Mehrfachantwort möglich)

Es sind die „ganz praktischen Dinge“ deren Klärung von besonderer Bedeutung sind

Klärungen, welche etwa das Erbe und auch die Versorgung der Hinterbliebenen betreffen. Dazu konnten drei Unterkategorien identifiziert werden, die von besonders vielen Personen thematisiert wurden:

  1. Regelungen, die letzte Lebensphase betreffend
  2. Regelungen, die Bestattung und die Trauerfeier betreffend
  3. Klärung zwischenmenschlicher Beziehungen.

In den Antworten der Befragten wird immer wieder deutlich gemacht, dass es von größter Bedeutung ist, die Angehörigen zu entlasten. Viele Ausführungen beziehen sich direkt auf diese Intention. Aber auch bei den konkreten Bestimmungen, wie nun einmal die Trauerfeier stattfinden soll, geht es zahlreichen der Befragten ausdrücklich darum, die Angehörigen nicht durch ihre Wünsche und Entscheidungen zu belasten.

Andere wollen gerade diese Fragen bewusst nicht zur Klärung bringen, um die Angehörigen nicht in deren Entscheidungsfreiheit zu hemmen. Zugleich wird immer wieder deutlich wie viele praktische Fragen wie z.B. die Trauerfeier gerne zu Lebzeiten abgestimmt wissen wollen, damit möglichst die Festlegungen gefunden werden, die allen Beteiligten gerecht werden.

Einige Antworten geben indirekt oder auch explizit zu erkennen, dass sie Streit unter den Hinterbliebenen erwarten und dies gerne im Vorfeld durch möglichst klare Regelungen vermeiden wollten.

Einige Nennungen thematisieren auch den digitalen Nachlass (also das, was von uns im Internet zurückbleibt), der geklärt sein sollte.

Auch gibt es einzelne Bemerkungen die dahingehend sind, dass es doch schön wäre, wenn sich auch jenseits der Familie Menschen positiv erinnern würden, dass das Lebenswerk anerkannt und erhalten wird.

Viele der Befragten äußern Bedenken und Sorgen dahingehend, ob denn die formulierten Wünsche tatsächlich letztlich einmal berücksichtigt werden. Hier wurden dann regelmäßig die Wichtigkeit der Patientenverfügungen genannt und zugleich erkennbar, dass diesen keinesfalls uneingeschränkt vertraut wird.

Sehr viele Befragte gaben an, dass Regelungen und Wünsche, die letzte Lebensphase betreffend, unbedingt geklärt sein sollten.

In diesem Zusammenhang gab es regelmäßig auch Überlegungen zur Schmerzfreiheit in der letzten Lebensphase, dem Vollzug Sterbebegleitung und einem möglichst selbstbestimmten Sterben.