Wer erhält wann Pflegeleistungen?
Die Pflegeleistungen erhält der Pflegebedürftige. Dieser kann erhaltene Mittel dann für Pflegepersonen und Hilfsmittel einsetzen. Sowohl Pflegebedürftige als auch Angehörige können von kostenlosen Beratungsangeboten profitieren.
Um die vollen Pflegeleistungen zu erhalten, muss der Pflegebedürftige in den letzten 10 Jahren vor der Antragstellung entweder mindestens 2 Jahre selbst, oder über eine Familienversicherung in die Pflegekasse eingezahlt haben. Die Höhe und Anzahl der Leistungen ist abhängig vom Pflegegrad. [1]
Was beinhalten die Pflegeleistungen?
Es gibt eine Vielzahl von verschiedenen Pflegeleistungen. Einige gelten grundlegend für alle Pflegegrade:
Leistung | für alle Pflegegrade | Beispiel: Ausgabe für … |
---|---|---|
Entlastungsbetrag | 125 € monatlich | Haushaltshilfe, Alltagsbegleiter |
Zuschuss für Wohnraumanpassung | 4000 € einmalig | Einbau Treppenlift, Umbau Duschwanne |
Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel | 63 € monatlich | Verbrauchsmittel, Pflegemittel, Hausnotruf |
Kostenlose Beratung und Beratungsbesuche | ja | – |
Förderung für BewohnerInnen von Wohngruppen oder WGs | 214 € monatlich und 2500€ einmalig | Einrichtungszuschuss, Beschäftigung Organisationskraft |
Ab Pflegegrad 2 können weitere Leistungen bezogen werden.
- Kurzzeitpflege: maximal 1 612 € pro Jahr
Nach einem Krankenhausaufenthalt kann dieser Zuschuss für maximal 28 Tage pro Jahr beantragt werden.
- Verhinderungspflege: maximal 1 612 € pro Jahr
Diese Leistung kann in Anspruch genommen werden, wenn die eigentliche Pflegeperson der häuslichen Pflege verhindert ist, zum Beispiel durch einen Arztbesuch und Urlaub. Der Zuschuss kann für maximal 28 Tage pro Jahr beantragt werden.
- Kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen:
Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen haben Anspruch auf kostenlose Pflegekurse.
Einige Leistungen richten sich in ihrer Höhe nach dem Pflegegrad.
- Pflegegeld:
Der Pflegebedürftige bekommt Pflegegeld, wenn er zu Hause von Angehörigen gepflegt wird.
- Pflegesachleistungen:
Pflegesachleistungen werden von ambulanten Pflegediensten direkt mit den Pflegekassen abgerechnet. Wer Pflegesachleistungen nicht ausschöpft, kann bis zu 40% der Pflegesachleistung für weitere Betreuung- und Entlastungsleistungen verwenden.
- Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen:
Diese Leistung tritt in Kraft, wenn sowohl häusliche Pflege durch Angehörige als auch ambulante Pflege durch Pflegedienste in Anspruch genommen wird. Das Pflegegeld wird reduziert, je nachdem wie viel der ambulante Pflegedienst übernimmt.
- Tages- und Nachtpflege:
Diese Leistungen gelten für teilstationäre Pflegeleistungen.
- Stationäre Pflege:
Diese Leistung wird für die Versorgung im Pflegeheim gezahlt. Unabhängig vom Pflegegrad muss dennoch ein Eigenanteil durch die Bewohner und Bewohnerinnen gezahlt werden.
Leistung | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
---|---|---|---|---|
Pflegegeld | 316 € monatlich | 545 € | 728 € | 901 € |
Pflegesachleistungen | 689 € | 1 298 € | 1 612 € | 1 995 € |
Tages- und Nachtpflege | 689 € | 1 298 € | 1 612 € | 1 995 € |
Stationäre Pflege | 770 € | 1 262 € | 1 775 € | 2 005 € |
Werden einige Leistungen nicht eingefordert, kann zum Teil ein Übertrag auf andere Leistungen stattfinden.