Pflegegrade III: Begutachtung durch den MDK

Was ist der MDK?

Der MDK ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen. Dieser besteht aus Gutachtern aus dem Gesundheitsbereich. Diese Gutachter beurteilen den Pflegegrad einer Person. Dafür führt der MDK Hausbesuche durch. Der MDK kommt auch in Alten- und Pflegeheime. Erst wenn eine Person einen Pflegegrad besitz, kann sie Leistungen von der Pflegekasse erhalten. Der Weg zu einem Pflegegrad lässt sich in 3 Schritte einteilen: Vorbereitung, Begutachtung und Bescheid. [1]

Wann kommt der MDK?

Der MDK kommt, wenn:

  • ein Antrag für eine Leistung (z. B. Pflegegeld, Zuschuss für einen behindertengerechten Wohnungsumbau, etc.) an die Pflegekasse gestellt wurde
  • der Pflegebedürftige einen höheren Pflegegrad beantragt

Die Grundlage für Leistungen ist der Pflegegrad. Deswegen wird bei der Begutachtung der Pflegegrad festgestellt. Die möglichen Leistungen sind im Artikel Pflegegrade I: Basiswissen aufgelistet.

Dafür macht der MDK einen Termin für den Hausbesuch mit dem Pflegebedürftigen aus. In dringenden Fällen kann auch ein Pflegegutachten nach Aktenlage durchgeführt werden.

Die Begutachtung erfolgt dann zum Beispiel erst nach der Entlassung aus einem Krankenhaus. [1][2]

Was macht der MDK?

Der MDK begutachtet die zu pflegende Person und spricht auch mit Vertrauenspersonen. Die Gutachter sehen sich an, wo Sie Hilfe benötigen. In Ihrem Gespräch sollte genau hervorgehen, was Ihre Probleme im Alltag sind und wo Sie sich Hilfe erhoffen. Ziel ist es, die Hilfebedürftigkeit einzustufen, und den Pflegebedürftigen wieder bestmöglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen. [1]

Wie läuft eine Begutachtung ab?

Die Begutachtung dauert in etwa eine Stunde.

Der Gutachter schaut sich 6 Alltagsbereiche an. Diese sind in der folgenden Grafik dargestellt. Dabei spricht er mit dem Pflegebedürftigen und einer Vertrauensperson. Das kann zum Beispiel ein Familienmitglied oder ein Freund sein. [1]

In Bezug auf diese 6 Bereiche, versucht der Gutachter folgende Fragen grundlegend zu klären:

  1. Wie gut kann sich der Pflegebedürftige bewegen?
  2. Wie gut kann der Alltag alleine bewältigt werden?
  3. Wie steht es um die Orientierungsfähigkeit, die Kommunikation mit anderen und die Entscheidungsfähigkeit?
  4. Wie geht der Pflegebedürftige mit der Krankheit um und wie sicher werden Medikamente eingenommen?
  5. Wie steht es um die Psyche des Betroffenen?
  6. Wie gut läuft die Alltagsplanung und der Umgang mit anderen Menschen?

Der Gutachter kann sich leichte Übungen vorführen lassen: zum Beispiel wie gut der Pflegebedürftige gehen kann. [1]

Anschließend vergibt er je nach Stärke der Einschränkung eine Punktzahl pro Bereich. Darüber wird dann die Pflegestufe festgelegt. [1]

Der Gutachter gibt auch eine Empfehlung über benötigte Hilfsmittel, rehabilitative oder präventive Maßnahmen ab. Soweit Sie damit einverstanden sind, gibt der Gutachter diese Empfehlung an die Pflegekasse weiter. [1][2]

Für die Bestimmung des Pflegegrades bei Kindern gelten gesonderte Regeln. Der Pflegegrad von Kindern wird in der Regel durch einen Vergleich mit altersgerecht entwickelten Kindern ermittelt. Bei Kindern bis 18 Monate werden zudem altersunabhängige Bereiche wie Verhalten, Psyche, Nahrungsaufnahme und der Umgang mit der Erkrankung beachtet. [2]

Was müssen Sie für die Begutachtung vorbereiten?

Beachten Sie, dass der Gutachter Ihren Fall nur aus den Akten kennt. Er hat nur eine Stunde Zeit, die Pflegebedürftigkeit richtig zu beurteilen. Bereiten Sie die Begutachtung gut vor, um Fehler und Stress zu vermeiden.

  • Überlegen Sie genau, wo Unterstützung gebraucht und gewünscht wird.
  • Fragen Sie ggf. einen nahestehenden Angehörigen, Freund oder auch Ihren Pflegedienst, ob dieser Sie bei der Begutachtung unterstützt.
  • Legen Sie Kopien von Arztbriefen, Krankenhausberichten, dem Medikamentenplan und ggf. die Pflegedokumentation des Pflegedienstes für den MDK bereit.
  • Listen Sie alle pflegenden Personen inklusive Anschrift auf.
  • Halten Sie alle Hilfsmittel bereit, die der Pflegebedürftige nutzt.
  • Listen Sie alle Nebenerkrankungen des Pflegebedürftigen auf, da diese den Pflegeaufwand erhöhen können.

Weitere Hilfen können sein:

  • Schreiben Sie ein Pflegetagebuch über einen Zeitraum von 1-2 Wochen. Notieren Sie alles was mit der Pflege und Betreuung zu tun hat. Dazu zählt auch, wenn Sie den Pflegebedürftigen nur beaufsichtigen müssen.
  • Listen Sie behandelnde Ärzte und Therapeuten auf. Notieren Sie wie oft und wie lange Sie diese besuchen.
  • Sie können sich von Ihrem örtlichen Pflegestützpunkt oder bei einer der vielen Selbsthilfegruppen beraten lassen, was in Ihrem speziellen Fall genau zu beachten ist. Pflegestützpunkte sind neutral und kostenlos. (Artikel: Pflegestützpunkte als Ansprechpartner)

Sollten Sie nicht genug Zeit haben, alle Unterlagen zu besorgen, können Sie den MDK auch um eine Terminverschiebung bitten. [2][3][4]

Was müssen Sie während der Begutachtung beachten?

Der Pflegebedürftige sollte sich während der Begutachtung nicht verstellen und nicht alleine gelassen werden. Er sollte offen und ehrlich die Probleme im Alltag zugeben.

Leidet der Pflegebedürftige unter Verwirrtheit, greifen Sie in das Gespräch ein und stellen Sie die Inhalte richtig. Vermitteln Sie dem Gutachter, dass eine falsche Selbsteinschätzung vorliegt. Sollte ein Thema für den Pflegebedürftigen unangenehm sein, sprechen Sie in einem 4-Augen-Gespräch mit dem Gutachter. Lenken Sie das Gespräch aktiv auf alle wichtigen Punkte.

Sie können mit dem Gutachter auch die Wohnsituation besprechen, wenn in dieser Mängel bestehen. Das kann zum Beispiel eine zu steile Treppe sein. Entsprechende Maßnahmen können somit in das Gutachten aufgenommen werden.[3]

Was passiert nach der Begutachtung?

Anschließend bekommen Sie einen Bescheid von der Pflegekasse. Dieser beinhaltet:

  • Den Pflegegrad
  • Die Leistungen
  • Das Gutachten

Die Zeit zwischen Antragstellung bis zum Bescheid beträgt in der Regel 25 Arbeitstage. [1][2]

Wie Sie Beschwerde gegen das Gutachten oder den MDK einlegen können

Fehler können passieren. Beachten Sie auch, dass die Krankenkassen Ihre Ausgaben möglichst gering halten wollen.

Bei Unzufriedenheit über das Ergebnis können und sollten Sie deswegen innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Diesen müssen Sie an die Pflegekasse senden.

Bei Beschwerden vor oder während der MDK-Begutachtung können Sie sich direkt an den MDK wenden. [1][2]

Weiterführende Artikel

Pflegegrade I: Basiswissen, Pflegegrade II: Pflegeleistungen, Pflegekoordination I: Heilmittelversorgung, Pflegekoordination II: Hilfsmittelversorgung

Literatur

  1. Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK). Informationen zur Pflege-Begutachtung. März 2019.
  2. Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK). Pflegebegutachtung.
  3. Pflege-durch-Angehörige.de. Tipps, wie Sie Fehler bei der MDK-Begutachtung vermeiden.
  4. Pflege-durch-Angehörige.de. Pflegestützpunkte – Neutrale Anlaufstelle, wenn Pflege notwendig wird.
  5. Lötzerlich, Uwe. Pflegegrade im Überblick. pflege.de. Zuletzt geändert: 08.04.2021.