Pflegegrade I: Basiswissen

Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad beschreibt, wie hilfsbedürftig ein Mensch ist . Er ist Voraussetzung, um Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten. Es gibt insgesamt 5 verschiedene Pflegegrade. Ein Mensch mit Pflegegrad 1 ist gering im Alltag beeinträchtigt, während eine Person mit Pflegegrad 5 den Alltag überhaupt nicht mehr alleine bewältigen kann. Menschen mit einem hohen Pflegegrad erhalten mehr Leistungen als Menschen mit einem niedrigen Pflegegrad. [1] [2]

Wie kann ein Pflegegrad beantragt werden?

Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen Sie einen allgemeinen Antrag auf Pflegeleistung bei Ihrer zuständigen Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse ist Teil Ihrer Krankenkasse. Der Antrag kann durch die pflegebedürftige Person oder einen Bevollmächtigten gestellt werden. [1]

Wie erfolgt die Einteilung der Pflegegrade?

Die Einstufung erfolgt über ein Punktesystem. Verschiedene Alltagsbereiche besitzen eine unterschiedliche Gewichtung. Eine stärkere Beeinträchtigung bedeutet eine höhere Punktzahl. Dazu führt der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) Hausbesuche durch. Bei privat Versicherten ist der medizinische Dienst MEDICPROOF zuständig. Mehr dazu im Artikel Pflegegrade Teil 3, Begutachtung durch den MDK. Für Kinder gibt es gesonderte Regelungen. [1][2]

Wann bekommt man die volle Pflegeleistung?

Um die vollen Pflegeleistungen zu erhalten, muss der Pflegebedürftige in den letzten 10 Jahren vor der Antragstellung entweder mindestens 2 Jahre selbst oder über eine Familienversicherung in die Pflegekasse eingezahlt haben. Die Höhe und Anzahl der Leistungen ist abhängig vom Pflegegrad. [1]

Was beinhalten die Pflegeleistungen?

Die Leistungen der Pflegekasse beinhalten monatliche Zahlungen an den Pflegebedürftigen. Diese können zur Bezahlung der Pflegepersonen, der stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung genutzt werden. Zudem wird die Anschaffung von Hilfsmitteln und Anpassung des Wohnumfeldes gefördert. Auch kostenlose Pflegekurse und Beratungsangebote werden angeboten. Eine detailliertere Auflistung befindet sich im Artikel “Pflegegrade Pflegeleistungen”

Welche Fristen müssen eingehalten werden?

Die Pflegekasse unterliegt einer Bearbeitungsfrist von maximal 25 Tagen. Bei einem Aufenthalt in einem Krankenhaus, Hospiz, einer stationären Rehabilitationseinrichtung oder einer Inanspruchnahme einer ambulant-palliativen Versorgung beträgt die Frist eine Woche. Haben Sie nach 25 Arbeitstagen keinen schriftlichen Bescheid über den Antrag erhalten, muss die Pflegekasse für jede weitere begonnene Woche 70 € an Sie zahlen. [1]

Sind Sie mit dem Ergebnis Ihrer Einstufung in einen Pflegegrad unzufrieden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. [3]

Weiterführende Artikel

Pflegegrade II: Pflegeleistungen, Pflegegrade III: Begutachtung durch den MDK, Pflegeversicherung: Pflegebedürftigkeit

Literatur

  1. Bundesministerium für Gesundheit. Pflegegrade. 26. Juni 2018.
  2. pflege.de. Ablauf einer Pflegebegutachtung aus der Sicht einer Gutachterin. Zuletzt geändert: 08.04.2021.
  3. Medizinischer Dienst der Krankenkassen. Pflegebegutachtung.