Eine Betreuungsverfügung ist ein Dokument, in dem Sie festlegen, wer Ihr Betreuer werden soll. Der Betreuer wird in Notfällen vom Betreuungsgericht eingesetzt. Dies tritt ein, falls Sie nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen oder eigenständig Entscheidungen zu treffen und keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Das kann nach einem schwerwiegenden Unfall oder durch Erkrankungen passieren. Das Betreuungsgericht berücksichtigt die in der Betreuungsverfügung genannten Wünsche. Es hat auch die Aufgabe, den Betreuer zu kontrollieren.
Kategorie: Nützliche Information für die eigenen Planungen
Betreuungsrecht II: Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung hält Ihre Wünsche und Forderungen an eine medizinische Behandlung fest. Sie tritt in Kraft, falls Sie Ihre Wünsche nicht mehr eigenständig mitteilen können. Das kann bei Demenz, Unfällen mit schwerwiegenden Folgen, oder einer fortgeschrittenen Erkrankung der Fall sein. Eine Patientenverfügung richtet sich vorwiegend an die behandelnden Ärzte und das Behandlungsteam. Aber auch Ihren Angehörigen wird damit die Entscheidung erleichtert.
Betreuungsrecht I: Vorsorgevollmacht
Mit einer Vollmacht lassen sich nach dem deutschen Recht ein/mehrere Vertreter bestimmen, der/die im Falle einer Notsituation entsprechend Ihrem Willen handeln soll/sollen. Der Bevollmächtigte wird somit zum Vertreter Ihres Willens, auch in Rechtsgeschäften. Vorraussetzung für die Wirksamkeit einer Vollmacht, wie bei allen erteilten Vertretungsmachten, ist die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers [2, 3].
Pflegestützpunkt als Ansprechpartner
Pflegestützpunkte (PSP) werden durch die Bundesländer, Kranken- und Pflegekassen betrieben. Als Ausnahme gibt es in Sachsen und Sachsen-Anhalt keine Pflegestützpunkte, sondern es wird eine “vernetze Pflegeberatung” von den Pflegekassen angeboten.
Palliativstation eines Krankenhauses
Eine Palliativstation ist eine selbstständige Einrichtung innerhalb eines Krankenhauses. Das dort arbeitende Personal ist speziell im Bereich “Palliative Care” geschult, um Menschen im fortgeschrittenen Krankheitsstadium begleiten zu können. In Deutschland besitzen circa 350 Krankenhäuser eine Palliativstation.
Palliativversorgung
Mit Palliativmedizin wird umgangssprachlich die Palliativversorgung bezeichnet. Diese Bezeichnung stammt aus dem Englischen “palliative care”. Gemeint ist damit das Gleiche: die Versorgung eines Patienten mit einer weit fortgeschrittenen unheilbaren Krankheit. Dabei steht die Verbesserung der Lebensqualität im Vordergrund.
Richtiges Delegieren – Der Angehörige als unterstützender Koordinator
Es sind sehr unterschiedliche Rollenerwartungen, die sich an den verantwortlich fühlenden Angehörigen richten. Was muss ich selbst machen, wieviel Einsatz möchte ich dabei erbringen, was wird von mir erwartet und was kann ich delegieren? Das Folgende zeigt auf, wie ein Familienmitglied oder ein Pflegebeauftragter (Caregiver) als unterstützender Koordinator (Scout) die betroffene Person wirkungsvoll begleiten kann.
Notfalldose
Eine Notfalldose ist eine kleine weiße Plastikdose mit grünem Aufdruck. Sie enthält wichtige Informationen für einen Notfall. Auf dem Infoblatt sind unter anderem Krankheiten, Medikamente und Kontaktdaten von Angehörigen vermerkt. Die Dose wird in der Kühlschranktür aufbewahrt und kann schnell vom Rettungsdienst gefunden werden. Ein Aufkleber an der Wohnungstür weist auf den Besitz einer Notfalldose hin.