Autor: george

Betreuungsrecht III: Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung ist ein Dokument, in dem Sie festlegen, wer Ihr Betreuer werden soll. Der Betreuer wird in Notfällen vom Betreuungsgericht eingesetzt. Dies tritt ein, falls Sie nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen oder eigenständig Entscheidungen zu treffen und keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Das kann nach einem schwerwiegenden Unfall oder durch Erkrankungen passieren. Das Betreuungsgericht berücksichtigt die in der Betreuungsverfügung genannten Wünsche. Es hat auch die Aufgabe, den Betreuer zu kontrollieren.

Betreuungsrecht II: Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung hält Ihre Wünsche und Forderungen an eine medizinische Behandlung fest. Sie tritt in Kraft, falls Sie Ihre Wünsche nicht mehr eigenständig mitteilen können. Das kann bei Demenz, Unfällen mit schwerwiegenden Folgen, oder einer fortgeschrittenen Erkrankung der Fall sein. Eine Patientenverfügung richtet sich vorwiegend an die behandelnden Ärzte und das Behandlungsteam. Aber auch Ihren Angehörigen wird damit die Entscheidung erleichtert.

Betreuungsrecht I: Vorsorgevollmacht

Mit einer Vollmacht lassen sich nach dem deutschen Recht ein/mehrere Vertreter bestimmen, der/die im Falle einer Notsituation entsprechend Ihrem Willen handeln soll/sollen. Der Bevollmächtigte wird somit zum Vertreter Ihres Willens, auch in Rechtsgeschäften. Vorraussetzung für die Wirksamkeit einer Vollmacht, wie bei allen erteilten Vertretungsmachten, ist die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers [2, 3].

Wolfgang George, Prof. Dr.

Diplompsychologe und Krankenpfleger
Aktuelle Arbeitsschwerpunkte: Versorgungsforschung, Regionale Gesundheitsversorgung, Anthropozän
Seit 2008: Honorarprofessor, Technische Hochschule Mittelhessen Lehre: Technikfolgenabschätzung & Ethik.
Kapitel: “Grenzen des Wachstums: Eigene Endlichkeit”

Für Lehrer/-innen und Ausbilder/-innen

Auch wenn die Gliederung des Buches und der Aufbau und Inhalt der einzelnen Kapitel keiner didaktischen Planung unterliegt, hoffen wir doch, dass unser Buch und diese Website gerade auch für Lehrer/-innen und Ausbilder/-innen –  die in ganz unterschiedlichen Bildungswelten tätig sind, hilfreich ist. Wir hoffen, dass einzelne Theorien, Inhalte und eingeführte Erfahrungen die Ausbilder ermutigen, […]

Richtiges Delegieren – Der Angehörige als unterstützender Koordinator

Es sind sehr unterschiedliche Rollenerwartungen, die sich an den verantwortlich fühlenden Angehörigen richten. Was muss ich selbst machen, wieviel Einsatz möchte ich dabei erbringen, was wird von mir erwartet und was kann ich delegieren? Das Folgende zeigt auf, wie ein Familienmitglied oder ein Pflegebeauftragter (Caregiver) als unterstützender Koordinator (Scout) die betroffene Person wirkungsvoll begleiten kann.