Eine Selbsthilfegruppe ist ein selbstorganisierter Zusammenschluss von Menschen mit gleichen Problemen. In diesen Gruppen können sich pflegende Angehörige gegenseitig unterstützen und austauschen. Die Gruppen werden meist ehrenamtlich von Betroffenen geleitet und sind Teil von regionalen oder bundesweiten Hilfsangeboten. Es gibt in Deutschland circa 100 000 Selbsthilfegruppen mit rund 3,5 Millionen Teilnehmern.
Autor: george
Pflegegrade III: Begutachtung durch den MDK
Der MDK ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen. Dieser besteht aus Gutachtern aus dem Gesundheitsbereich. Diese Gutachter beurteilen den Pflegegrad einer Person. Dafür führt der MDK Hausbesuche durch. Der MDK kommt auch in Alten- und Pflegeheime. Erst wenn eine Person einen Pflegegrad besitz, kann sie Leistungen von der Pflegekasse erhalten. Der Weg zu einem Pflegegrad lässt sich in 3 Schritte einteilen: Vorbereitung, Begutachtung und Bescheid.
Pflegegrade II: Pflegeleistungen
Die Pflegeleistungen erhält der Pflegebedürftige. Dieser kann erhaltene Mittel dann für Pflegepersonen und Hilfsmittel einsetzen. Sowohl Pflegebedürftige als auch Angehörige können von kostenlosen Beratungsangeboten profitieren.
Pflegegrade I: Basiswissen
Ein Pflegegrad beschreibt, wie hilfsbedürftig ein Mensch ist . Er ist Voraussetzung, um Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten. Es gibt insgesamt 5 verschiedene Pflegegrade. Ein Mensch mit Pflegegrad 1 ist gering im Alltag beeinträchtigt, während eine Person mit Pflegegrad 5 den Alltag überhaupt nicht mehr alleine bewältigen kann. Menschen mit einem hohen Pflegegrad erhalten mehr Leistungen als Menschen mit einem niedrigen Pflegegrad.
Gedankenexperiment: Eigener Todestag
“Haben Sie sich schon mit dem (möglichen) Datum Ihre Todes (Todestag) befasst?” Der eigene Geburtstag ist wichtig, nicht nur formell – kein Ausweis, kein Amtsbesuch ohne dessen Angabe – sondern auch emotional und sozial. Die wenigsten von uns vergessen diesen jedes Jahr auf ein Neues wahrzunehmen, diesen zu feiern und sich gratulieren zu lassen. Wie […]
Wie groß ist die Bedeutung eigener, familiärer Erfahrungen in der Betreuung Sterbender einzuschätzen?
In einer der “Gießener Sterbestudien” aus dem Jahr 2020, konnte gezeigt werden, wie bedeutsam die biographische Erfahrung – also etwa der Verlust eines Familienmitgliedes oder engen Freundes – für die Auseinandersetzung mit der eigenen Endlichkeit ist. Konfrontationen aus dem unmittelbaren persönlichen Umfeld besitzen demnach auch für die Helfer große Bedeutung. In der Ausbildung und Begleitung […]
Studie 2010 / Offene Frage: “Was sollte Ihrer Meinung nach geklärt sein, wenn das eigene Sterben absehbar ist?”
Diese offene Frage richteten wir an alle Teilnehmer/-innen der Befragung zur „Eigenen Endlichkeit“, die im Jahr 2020 durchgeführt wurde. Von insgesamt 1493 Personen die in die Auswertung der Untersuchung kamen, hatten 1021 die Möglichkeit genutzt, ihren Kommentar im Freitextfeld zu formulieren. Insgesamt entstand eine – eindrucksvolle und umfassende – Sammlung über 60 Seiten, mit z.T. […]
Kommunikation
Kommunikation ist nicht immer einfach. Oftmals entstehen Missverständnisse. Zum Beispiel dadurch, dass eine Nachricht falsch ausgedrückt oder aufgefasst wurde. Noch schwieriger ist die Kommunikation mit einem erkrankten Angehörigen. Hilflosigkeit und Angst etwas Falsches zu sagen führen bei vielen pflegenden Angehörigen oft zu Hemmungen.
Betreuungsrecht III: Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung ist ein Dokument, in dem Sie festlegen, wer Ihr Betreuer werden soll. Der Betreuer wird in Notfällen vom Betreuungsgericht eingesetzt. Dies tritt ein, falls Sie nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen oder eigenständig Entscheidungen zu treffen und keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Das kann nach einem schwerwiegenden Unfall oder durch Erkrankungen passieren. Das Betreuungsgericht berücksichtigt die in der Betreuungsverfügung genannten Wünsche. Es hat auch die Aufgabe, den Betreuer zu kontrollieren.
Betreuungsrecht II: Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung hält Ihre Wünsche und Forderungen an eine medizinische Behandlung fest. Sie tritt in Kraft, falls Sie Ihre Wünsche nicht mehr eigenständig mitteilen können. Das kann bei Demenz, Unfällen mit schwerwiegenden Folgen, oder einer fortgeschrittenen Erkrankung der Fall sein. Eine Patientenverfügung richtet sich vorwiegend an die behandelnden Ärzte und das Behandlungsteam. Aber auch Ihren Angehörigen wird damit die Entscheidung erleichtert.